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Tel. 044 283 45 48
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Zulassung

Bei Unsicherheit nehmen wir gerne eine Zulassungsabklärung vor. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular. Eine solche Abklärung kostet CHF 70.-.

Zulassungsbedingung Zertifikatsprüfung Personalassistent/in

Für die Zertifikatsprüfung werden ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine Maturität sowie 24 Monate allgemeine Berufserfahrung (nach Abschluss der Ausbildung, effektiv gearbeitet) vorausgesetzt. Falls die Person das Fähigkeitszeugnis oder die Maturität nicht vorweisen kann, werden 48 Monate allgemeine Berufserfahrung verlangt. Teilzeiteinsätze mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 70% und mehr werden gleich behandelt wie Vollzeiteinsätze.

Zulassung Berufsprüfung

Eine Zulassungsabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 Wochen.
Sie kann frühestens zwei Jahre vor dem Prüfungstermin erfolgen (Für 2013 ab 1.11.2011).

Für eine Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung für HR-Fachleute müssen die Bedingungen gemäss Prüfungsordnung vom 26.03.2007 Art. 3.31 erfüllt sein.

Neben dem Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung, werden vier Jahre Berufspraxis nach abgelegten eidgenössischen Fähigkeitszeugnis verlangt, wovon der Nachweis über zwei Jahre qualifizierte HR-Praxis erbracht werden muss.
Unter "qualifizierter HR-Praxis" verstehen wir eine Tätigkeit, welche dem Berufsbild entspricht. Bei der Berechnung der zwei Jahre gehen wir von einer 100%-Tätigkeit aus. Bei einer Teilzeitanstellung werden die Jahre dementsprechend hochgerechnet.

Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung auch folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
-das Zertifikat ist vom Trägerverein ausgestellt
-das Zertifikat ist vom Trägerverein gestempelt (mit Nummer) und unterschrieben
-das Zertifikat ist nicht älter als 5 Jahre
Alle Kandidaten welche über kein solches Zertifikat verfügen, müssen die Zertifikatsprüfung (nochmals) absolvieren.

Zulassung Höhere Fachprüfung

Da die Abklärung durch eine Zulassungskommission vorgenommen wird, dauert sie bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 1 Monat. Bitte verwenden Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen keine Bostitch-Klammern.

Praxisvoraussetzung für die Prüfungszulassung sind 6 Jahre Berufserfahrung, wovon 4 Jahre als qualifizierte HR-Praxis.

Im Idealfall möchte die Trägerschaft Personen ansprechen, welche die Berufsprüfung absolviert haben und danach während mindestens 4 Jahren Fach- und/oder Führungspraxis in einer umfassenden HR-Funktion oder in mehreren HR-Teil- bzw. Spezialfunktionen gesammelt haben.

Unter Praxis in einer umfassenden HR-Funktion verstehen wir:

  • Oberste HR-Leitung in einem Kleinbetrieb
  • Oberste HR-Leitung in einem Mittel- oder Mittel- bis Grossbetrieb; Stellvertretung dieser Leitungsfunktionen; Leitung von Teilbereichsfuntionen des HR-Bereiches (z.B. HR-Leitung eines geographischen Bereichs oder eines funktionalen/divisionalen Bereiches, nicht aber Leiter einer Teilfunktion innerhalb HR wie Leiter Administration oder Rekrutierung oder Lehrlingsausbildung)


Unter Praxis in mehreren HR-Teil- bzw. Spezialfunktionen verstehen wir:

  • Mindestens drei länger dauernde Einsätze (minimal 12 Monate) in verschiedenen HR-Teilbereichen wie Rekrutierung, Administration, Vergütungsmanagement, Ausbildung etc. Diese Erfahrungen können in verschiedenen Unternehmungen gesammelt worden sein.